Nutzungsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1)Folgende Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) zwischen der Spyla UG, Daimlerstraße 46, 47574 Goch, Deutschland(nachfolgend „Spyla“ oder „Anbieter“ genannt) und dem Kunden, die über die zur Verfügungstellung der Softwarelösung Primeleads geschlossen werden.

(2)Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Spyla gelten nachrangig zu diesen Bedingungen und können bei Spyla angefragt werden.

(3)Kunden im Sinne der hier vorliegenden Regelungen sind ausschließlich Unternehmer.

 

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1)Spyla bietet dem Kunden eine online Softwarelösung „Primeleads“ für eine Vertragslaufzeit an, die dem Kunden in Verbindung mit der Einbindung eines von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Tracking Codes auf seiner Webseite die Analyse seiner Webseitenbesucher ermöglicht. Im Rahmen von Primeleads kann der Kunde verschiedene Funktionen zur Beobachtung und Auswertung nutzen um somit eine Verbesserung seines Vertriebes an potentielle Interessenten zu erlangen. Für die vom oder für den Kunden in der Softwarelösung eingepflegten Daten und Inhalte stellt Spyla auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Plattform-Software „Primeleads“  ist nicht Vertragsbestandteil.

(2)Bei Registrierung über die Plattform des Anbieters hat der Kunde zunächst einen Testzeitraum von 14 Tagen, in dem er die Software auf die Verwendungsfähigkeit für seine Zwecke überprüfen kann. Dies stellt die Trial Zugangsversion zu der Software Primeleads mit einer eingeschränkten Nutzungsdauer dar.

(3)Der Anbieter bietet dem Kunden zur unbegrenzten Nutzung gemäß § 2 die Gewährung eines kostenpflichtigen weiteren Nutzungsrechtes an der Software an. Dafür kann der Kunde auf der Plattform die weiteren kostenpflichtigen Angebotsversionen des Anbieters auswählen.

(4)Der Kunde kann zwischen verschiedenen Angebotsversionen von Spyla wählen, die unterschiedliche Nutzungsumfänge der Softwarelösung beinhalten.

(5) Die auf der Plattform von Spyla dargestellten Angebote stellen ein unverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung über die Plattform erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können im Rahmen des Registrierungsprozesses vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Die Bestätigung des Eingangs der Registrierung und somit Bestellung erfolgt unmittelbar.

Der Anbieter kann das Angebot annehmen, indem der Anbieter dem Kunden

• eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt(E-Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,

• die Leistung erbringt,

• nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, indem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.

(6) Der Vertragstext wird von Spyla nicht gespeichert.

(7)Der Kunde hat die im Registrierungsformular zum Kundenlogin oder auf anderem Wege durch Spyla abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben,wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Die Angabe von Künstlernamen, Pseudonymen oder sonstigen Phantasiebezeichnungen im Rahmen der Personennameabfrage ist nicht gestattet. Ebenso untersagt ist es,bei der Bestellung fremde oder sonst unzutreffender Angaben anzugeben. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, sein Profil unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber Spyla die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.

(8)Der Kunde muss sein Passwort für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Kundenkonto sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Spyla umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Kundenkonto von Dritten missbraucht wurde.

(9) Der Anbieter ist berechtigt, aufgrund von Wartungsarbeiten und aus anderen wichtigen Gründen die dauerhafte Nutzung zu unterbrechen, sofern er den Kunden in angemessener Zeit vorab darüber informiert. In dringenden Fällen ist die Vorabmitteilung entbehrlich.

 

 

§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht

(1)Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von Spyla erstellte Objekte (Primeleads Software, auch Primelads App) inkl.Schnittstellen, Internetseiten, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei Spyla.

(2)Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Zurverfügungstellung der Software ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, Primeleads nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Bei dem kostenlosen Trial-Zugang zu der Software ist die Nutzung auf 14 Tage ab Registrierung beschränkt. Die kostenpflichtige Variante richtet sich nach dem vom Kunden gewählten weiteren Angebot. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

(3)Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen der Plattform in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Spyla nicht gestattet.Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich Spyla zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.

(4)Die Nutzung von Primeleads ist an einzelne Nutzer gebunden. Das bedeutet, Primeleads darf nicht von mehreren natürlichen Personen über einen Benutzer-Account benutzt werden. Spyla behält sich eine Überprüfung zu jeder Zeit vor.

(5) Der Kunde räumt Spyla hinsichtlich seinem Logo und etwaiger Spyla zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und Marketingzwecke für und auf der Kommunikationsplattform, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und Speicherung auf der Kommunikationsplattform ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in Textform widerrufen.

 

§ 4 Durchführung der Leistung,Verantwortlichkeit

(1)Spyla bietet die technische Möglichkeit zur Analyse und Auswertung von Webseitenbesuchern mit Zurverfügungstellung von von Spyla vorgegebenen Schnittstellen mit der Online-Plattform und Drittanbietern.

(2)Der Kunde hat die Möglichkeit Informationen und Inhalte für seine Analysen überdie vorgegebenen Schnittstellen, zu erlangen, anzugeben und zu übermitteln.

(3)Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig von Drittanbietern erlangten, gelieferten und übermittelten Inhalte für die Software bzw. für die von ihm mit der Softwarelösung erstellten Analysen voll umfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über die Schnittstellen übermittelt.

(4)Der Kunde stellt Spyla von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen Spyla wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit der Softwarelösung von Spyla benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle Spyla aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Spyla bleiben unberührt.

(5)Hat Spyla den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen,Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf Spyla die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Software nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für Spyla nach sich zieht, sperren.

(6)Spyla hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte der Softwarelösung technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Spyla behält sich vor, die Softwarelösung zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von Spyla Funktionen entfernt werden,wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt Spyla diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksam werden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

(7)Sofern innerhalb der Softwarelösung rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden, erbringt Spyla lediglich die technische Darstellung bzw.gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.

(8)Der Kunde versichert, ein Handelsgewerbe zu betreiben oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr aufzutreten und/oder so behandelt zu werden (z.B. Freiberufler).

(9)Der Kunde hat Spyla unverzüglich nach eigener Kenntnis über Störungen der Plattform oder Rechtsverstößen in Verbindung mit der Plattform zu unterrichten und Spyla in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung zu unterstützen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden ausanderweitigen Vertragsbeziehungen

(1)Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, mit der Softwarelösung erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung,Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Plattform unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

(2)Der Kunde ist verpflichtet, seine Analysen – soweit dies nicht eine vereinbarte Funktionsleistung durch Spyla darstellt - eigenverantwortlich zu erstellen und haftet für entsprechende rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen der von ihm generierten Analyseunterlagen und Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden ordnungsgemäß zu verwalten.

(3)Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er über die Schnittstellen einen Zugang hat, eigene Verträge. Spyla bietet mit der Softwarelösung lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Drittanbieter sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Nutzung der Softwarelösung ist nach dem Testzugang kostenpflichtig und es wird je nach Angebotswahl eine Vergütung vereinbart. Der Kunde wählt hierzu eine Angebotsvariante mit monatlichen Kosten der Primeleads Software.

(2) Die Auftragspakete haben eine je nach Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit.  

(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus eines jeden Vertragszeitraumes.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Spyla berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zuzahlen.

(5) Gerät der Kunde bei Abrechnung
a) für zwei aufeinander folgende monatliche Abrechnungszeiträume mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines überwiegenden Teils hiervon oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehrere Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Vergütungsbetrag für zwei Monate erreicht, in Rückstand,

kann Spyla das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Spyla vorbehalten.

(6) Ergänzend gilt bei Vertragsverhältnissen, bei denen sich der Kunde zur Zahlung einer monatlichen Vergütung verpflichtet hat, dass Spyla im Falle der von ihr vorgenommenen berechtigten fristlosen Kündigung berechtigt ist, vom Kunden pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der monatlichen Vergütung zu verlangen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.

 

§ 7 Datenschutz

(1)Spyla verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Der Kunde ist für die Verarbeitung und Speicherung der von ihm mit der Softwarelösung eingegebenen, von ihr erlangten und/oder an Drittanbieter übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Verantwortlichen verantwortlich. Die Softwarelösung dient zur technischen Unterstützung, eine eigenständige weisungsfreie Verarbeitung dieser Daten durch Spyla geschieht nicht.

(2)Sofern der Kunde einen Vertrag über Leistungen des Anbieters geschlossen hat,bietet der Anbieter dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Leistungen über die beim Vertragsschluss übersandte E-Mailadresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Übersendung ist zu jeder Zeit durch den Kunden möglich.Für weitere Informationen und Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

 

§ 8 Haftung

(1)Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung von Spyla gegenüber dem Kunden ausgeschlossen,soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Spyla, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.  

Die genannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Spyla sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(2)Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung von Spyla auf die Schadenssumme beschränkt, die von ihm bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.

(3)Für die Wiederbeschaffung von Daten gilt, dass Spyla nur insoweit haftet,soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(4) Spyla stellt dem Kunden die Plattform mit der Software mit einer Verfügbarkeit von 98 % zur Verfügung.Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die durchschnittliche Verfügbarkeit von Primeleads während der Betriebszeit eines jeden Kalendermonats. Spyla behält sich vor, die Leistungserbringung zu unterbrechen, um planmäßige sowie im Notfall unplanmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen (die Wartungsfenster). Die Zeiten der Wartungsfenster gelten nicht als Betriebszeiten i.S.d. obigen Regelungen.Planmäßige Wartungsfenster wird Spyla dem Kunden mit einer Frist von vier (4)Tagen ankündigen. Unplanmäßige Wartungsfenster wird Spyla dem Kunden soweit möglich und zumutbar vorab ankündigen. Weitere vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

§ 9 Laufzeit

(1)Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, hat jeder Kundenvertrag (nach einem vereinbarten 14 tägigen Testzeitraum) eine Mindestlaufzeit gemäß dem gewählten Angebot. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung nicht, so verlängert sich der Vertrag um die jeweils gewählte Mindestlaufzeit.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern Spyla eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur wirksamen Kündigung zu nutzen.

 

§ 10 Vertraulichkeit

(1),,Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen und Unterlagen, einschließlich der Vertragsdokumente, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt.

(2) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die der empfangenden Vertragspartei bekannt waren, bevor sie sie von der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag erhalten hat oder die empfangende Vertragspartei ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei selbständig entwickelt hat oder die empfangende Vertragspartei von einem Dritten erlangt hat, der in Bezug auf die Nutzung und Weitergabe dieser Informationen nicht an Beschränkungen gebunden ist oder ohne Verschulden oder Zutun der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt sind oder werden oder die eine Vertragspartei gegenüber der empfangenden Vertragspartei durch schriftliche Erklärung von der Vertraulichkeit ausgenommen hat.

(3) Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung zu benutzen. Die Nutzungsrechte nach § 3 bleiben unberührt.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)Der Anbieter ist zu Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

(2)Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts(United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods,CISG).

(3)Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Spyla. Dasselbe gilt, wenn der Partner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

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